Wer ins Ausland verreist, weil er dort Urlaub macht oder geschäftlich unterwegs ist, stellt sich die Frage danach, was er im Ausland alles günstig einkaufen kann, um es später nach Deutschland mit einzuführen. Dabei sind es oft, die Dinge die im Ausland weniger kosten als in Deutschland oder Sachen, die als Souvenir oder Mitbringsel gedacht sind. Ziel ist es, Waren steuer- und abgabenfrei einzuführen. Welche Freimengen abgabenfrei eingeführt werden können regelt §2 Abs.4 der Einreise-Freimengen-
Die folgenden Tabellen gelten für Waren aus einem Drittland! – für Waren die aus einem EU Land eingeführt werden gelten andere Mengenangaben.
Tabak/ Tabakwaren
Zigaretten | 200 Stück |
… oder Zigarillos | 100 Stück |
… oder Zigarren | 50 Stück |
… oder Rauchtabak | 250 Gramm |
Die obrigen Angaben sind mit “oder” zu verstehen. Alternativ kann der Reisende auch eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren vornehmen. Bitte bedenken Sie, dass die einführende Person mindestens 17 Jahre alt sein muss. Eine Umlegung auf mitreisende Kinder und Jugendliche, die noch keine 17 Jahre alt sind, ist nicht möglich.
Zusätzlich kann steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke…
…mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % oder mehr oder | 1 Liter |
… mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 % | 2 Liter |
Alternativ kann wieder eine anteilige Zusammenstellung vorgenommen werden.
Zusätzlich darf steuerfrei eingeführt werden:
Alkohol und alkoholhaltige Getränke…
…Nicht schäumende Weine | 4 Liter |
…und Bier | 16 Liter |
Zu den maximal 4 Litern nicht schäumenden Wein darf zusätzlich bis zu 16 Liter Bier abgabenfrei eingeführt werden.
Arzneimittel
Arzneimittel dürfen steuerfrei eingeführt werden wie sie dem perönlichen Bedarf des Reisenden entsprechen.
Kraftstoff
Fahrzeugtank und Reservekanister | 10 Liter |
andere Waren
Allgemeine Waren | Bis 300€ Warenwert |
Flug- und Seereisende | Bis 430€ Warenwert |
Reisende Personen unter 15 Jahren | Bis 175€ Warenwert |
Zwar bleiben die oben genannten Mengenangaben bei der Einreise abgabenfrei, allerdings sollte bei der Einreise mit einem Flugzeug auf das jeweilige maximale Gepäckgewicht geachtet werden.
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